Rems-Murr-Kreis

Unsere Entgeltordnung als PDF-Datei


Auszug aus der Entgeltordnung:

Öffentliche Schulen, staatlich anerkannte Privatschulen sowie nicht gewerbliche Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind von den Entgelten nach 7a und 7d befreit und erhalten, ebenso wie Vereine und Einrichtungen der Jugendarbeit, bei den Entgelten nach 7b und 7c  50% Ermäßigung.
Eine gewerbliche oder im Interesse einzelner liegende Inanspruchnahme ist aber stets entgeltpflichtig. Das Entgelt wird mit der Bekanntgabe der Kostenrechnung an den Schuldner zur Zahlung fällig. Es ist an die Kreiskasse zu entrichten.


Seminare:                                                                 je kostenpflichtiger
                                                                                Teilnehmer

- Ausbildung an Film-, Video- und Tonbandgeräten          10 €
- sonstige Fortbildungsveranstaltungen                           25 €