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Unsere Entgeltordnung als PDF-DateiAuszug aus der Entgeltordnung: Öffentliche Schulen, staatlich anerkannte Privatschulen sowie nicht gewerbliche Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind von den Entgelten nach 7a und 7d befreit und erhalten, ebenso wie Vereine und Einrichtungen der Jugendarbeit, bei den Entgelten nach 7b und 7c 50% Ermäßigung. Eine gewerbliche oder im Interesse einzelner liegende Inanspruchnahme ist aber stets entgeltpflichtig. Das Entgelt wird mit der Bekanntgabe der Kostenrechnung an den Schuldner zur Zahlung fällig. Es ist an die Kreiskasse zu entrichten. Seminare: je kostenpflichtiger Teilnehmer - Ausbildung an Film-, Video- und Tonbandgeräten 10 € - sonstige Fortbildungsveranstaltungen 25 € |
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